Notrufvertrag
Ein Zweiwege-Notrufsystem im Aufzug ist Pflicht!
Seit dem 01.01.2021 sind alle Betreiber überwachungsbedürftiger Aufzugsanlagen verpflichtet, Ihre Anlagen mit einem Zweiwegekommunikations- system auszustatten – damit eingeschlossene Personen im Notfall direkt einen Kontakt zur Notrufzentrale herstellen können.
Nach der Abschaltung des 2G- Netztes wird die Funktionalität eines veralteten Systems nicht mehr gewährleistet. Eine Umrüstung auf ein 4G-fähiges Tepper Notrufsystem zur Zweiwegekommunikation dauert weniger als einen Tag.
Wir unterstützen Sie, damit Sie möglichst schnell die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
Egal, ob ein Notrufsystem zur Miete oder zum Kauf: Gemeinsam gestalten wir Ihren individuellen Notrufvertrag nach Ihren Bedürfnissen.
Schauen Sie sich jetzt unseren Erklärfilm an und prüfen Sie damit, ob Sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen!
Im Ernstfall muss eine eingeschlossene Person in der Aufzugskabine eine Sprechverbindung mit einer dauerhaft besetzten Notrufzentrale aufbauen können. Die Notrufzentrale leitet dann innerhalb kürzester Zeit die Befreiung der eingeschlossenen Person ein. Mit unserer Lösung erfüllen Sie im Ernstfall alle Pflichten und müssen sich um nichts kümmern.
Zusätzlich haben Sie die Option zum Kauf eines Notrufsystems. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.
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